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   VG Berlin, 23.05.2018 - 4 K 277.15   

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https://dejure.org/2018,26254
VG Berlin, 23.05.2018 - 4 K 277.15 (https://dejure.org/2018,26254)
VG Berlin, Entscheidung vom 23.05.2018 - 4 K 277.15 (https://dejure.org/2018,26254)
VG Berlin, Entscheidung vom 23. Mai 2018 - 4 K 277.15 (https://dejure.org/2018,26254)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 23 Abs 1 ChemG, § 60 S 2 Nr 2 PflSchG, Art 2 Abs 2 Buchst i EUV 528/2012, Art 3 Abs 1 Buchst a EUV 528/2012, Art 3 Abs 1 Buchst g EUV 528/2012
    Untersagung der Werbung für Buttersäure als Bekämpfungsmittel gegen Maulwürfe und Wühlmäuse; Anwendbarkeit der Biozid-VO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Berlin, 16.07.2015 - 4 L 167.15

    Vertrieb von Buttersäure zur Maulwurfbekämpfung bleibt vorerst verboten

    Auszug aus VG Berlin, 23.05.2018 - 4 K 277.15
    Am 27. April 2015 erhob der Kläger Widerspruch und machte gleichzeitig das Eilverfahren VG 4 L 167.15 anhängig, blieb aber ohne Erfolg (Beschluss vom 16. Juli 2015; nachfolgend: OVG 1 S 81.15, nunmehr: OVG 11 S 25.16, noch offen).

    Der Kläger trägt unter Bezugnahme auf sein Vorbringen im Eilverfahren VG 4 L 167.15 im Wesentlichen vor: Es fehle bereits an einer Ermächtigungsgrundlage für die ergangene Anordnung.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes sowie des weiteren Vorbringens der Beteiligten wird auf die Streitakte, den beigezogenen Verwaltungsvorgang des Beklagten (1 Hefter), die beigezogene Streitakte des den Kläger betreffenden Eilverfahrens VG 4 L 159.15 nebst hierzu beigezogener Verwaltungsvorgänge des Beklagten (2 Hefter), die beigezogene Streitakte des Eilverfahrens VG 4 L 167.15 / OVG 11 S 25.16 nebst hierzu beigezogenem Verwaltungsvorgang des Beklagten (1 Hefter), die vorgelegen haben und Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind, Bezug genommen.

    In diesem Sinne hat die Kammer im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens VG 4 L 167.15 (a.a.O., juris Rn. 22 ff.) ausgeführt:.

    Dabei hat das Gericht hinsichtlich des Tenorpunktes 1) des angefochtenen Bescheides in Anlehnung an Nr. 25.2 des Streitwertkataloges unter Zugrundelegung der Angaben des Klägers in seinen eidesstattlichen Versicherungen vom 15. April 2015 zum monatlichen Umsatz (VG 4 L 167.15, GA Bl. 41 und VG 4 L 159.15, GA Bl. 159) den Streitwert daraus ermittelt, dass die Jahreswerte seiner - hier nicht betroffenen - Aktivitäten bei eBay und Amazon einen Betrag von insgesamt etwa 300.000 Euro ergeben (vgl. Beschluss der Kammer vom 18. Mai 2015 - VG 4 L 159.15 -, S. 6) und ihrerseits 60 - 70% seines Gesamtumsatzes ausmachen, woraus sich ein hier relevanter Umsatz in Höhe von etwa 128.500 Euro ergibt.

  • BVerwG, 12.09.1996 - 3 B 43.96

    Pflanzenschutzrecht: Zuordnung eines Produkts zum Pflanzenschutz- oder

    Auszug aus VG Berlin, 23.05.2018 - 4 K 277.15
    Diese "Bestimmung" - der Verwendungszweck - erschließt sich aus der stofflichen Zusammensetzung des Präparats, seiner Aufmachung und der Art seines Vertriebes (BVerwG, Beschluss vom 12. September 1996 - BVerwG 3 B 43/96 -, Rn. 5, juris m.w.N. zum Merkmal der Zweckbestimmung im Arzneimittelgesetz, Pflanzenschutzgesetz und Düngemittelgesetz).

    Diese "Bestimmung" - der Verwendungszweck - erschließt sich aus der stofflichen Zusammensetzung des Präparats, seiner Aufmachung und der Art seines Vertriebes (BVerwG, Beschluss vom 12. September 1996 - BVerwG 3 B 43.96 -, juris Rn. 5 m.w.N. zum Merkmal der Zweckbestimmung im Arzneimittelgesetz, Pflanzenschutzgesetz und Düngemittelgesetz; vgl. auch BGH, Urteil vom 26. Juni 2008 - I ZR 61.05 -, juris Rn. 15 f.).

  • BVerwG, 09.05.2012 - 2 A 5.11

    Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren

    Auszug aus VG Berlin, 23.05.2018 - 4 K 277.15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 9. Mai 2012 - BVerwG 2 A 5.11 -, juris) ist die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren unter Würdigung der jeweiligen Verhältnisse vom Standpunkt einer verständigen Partei aus zu beurteilen.
  • BGH, 19.03.2015 - I ZR 94/13

    Zur Haftung eines Hotelbewertungsportals für unwahre Tatsachenbehauptungen eines

    Auszug aus VG Berlin, 23.05.2018 - 4 K 277.15
    Ohne Erfolg wendet der Antragsteller ein, dass ihm nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Kundenbewertungen nicht als eigene Behauptung zugerechnet werden könnten (Urteil vom 19. März 2015 - I ZR 94/13 -, Pressemitteilung Nr. 41/2015).
  • LG Dortmund, 29.07.2014 - 25 O 8/14

    Unterlassungsbegehren bzgl. Werbeaussagen in Zusammenhang mit dem Vertrieb von

    Auszug aus VG Berlin, 23.05.2018 - 4 K 277.15
    Denn der Antragsteller bewirbt die Qualität von Buttersäure als Abwehrmittel gegen Maulwürfe dadurch, dass er auf seiner Internetseite Kundenbewertungen einstellt, die sich ganz überwiegend zur Wirksamkeit des Präparats für diesen Zweck verhalten (vgl. LG Dortmund, Urteil vom 29. Juli 2014 - 25 O 8/14 -, Rn. 133, juris).
  • VG Berlin, 16.07.2015 - 4 L 167.15

    Vertrieb von Buttersäure zur Maulwurfbekämpfung bleibt vorerst verboten

    Mit der am 8. Juli 2015 erhobenen Klage VG 4 K 277.15, die sich auf die Anfechtung des Tenorpunktes 1 des Bescheides beschränkt, verfolgt der Kläger sein Begehren in der Hauptsache weiter.

    Versteht man den Antrag sinngemäß als das Begehren, die aufschiebende Wirkung der gegen die Tenorpunkte 1 und 4.1 des angefochtenen Bescheides gerichteten Klage VG 4 K 277.15 wiederherzustellen bzw. anzuordnen, so ist der Antrag zulässig, aber unbegründet.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2020 - 13 B 717/20
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. September 1996 - 3 B 43.96 -, NVwZ-RR 1997, 215 = juris, zu § 2 Abs. 1 Nr. 9 PflSchG a.F.; VG Berlin, Urteil vom 23. Mai 2018 - 4 K 277.15 -, juris, Rn. 34. Zur Zweckbestimmung im Sinne der vor der Neuregelung des europäischen Pflanzenschutzrechts geltenden Richtlinie des Rates vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (91/414/EWG, ABl. Nr. L 230 S. 1) siehe OVG NRW, Urteil vom 18. August 2000 - 21 A 1491/98 -, juris, Rn. 40 unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 20. Mai 1992 - C-290/90 -, NJW 1993, 53 = juris, Rn. 17 zur insoweit vergleichbaren Regelung des Art. 1 Nr. 2 Abs. 2 der Richtlinie 65/65 EWG vom 26. Januar 1965 - Arzneimittelrichtlinie -.
  • KG, 24.08.2021 - 9 U 72/19

    Amtspflichtverletzung im Zusammenhang mit der Rechtsanwendung durch ein

    Dass die Anwendung und Auslegung dieser Vorschriften bei der von den Amtsträgern des Beklagten zu treffenden Entscheidung zweifelhaft war, belegen die in der Auseinandersetzung der Parteien vor dem Verwaltungsgericht ... ergangenen Entscheidungen (Beschluss vom 16. Juli 2015 - 4 L 167.15 -, juris; Urteil vom 23. Mai 2018 - 4 K 277.15 -, juris).
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